Artikel 1. Allgemeines

Janskes (gehört zu Liebo und ist unter dem Firmennamen Liebo eingetragen)
Kornblumenstraße 1
5409 AX Odiliapeel
Telefon: +31 4132306906
Handelskammer Nr. 1717.6710
Umsatzsteuernummer. NL001767036B93

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen Janskes/Liebo, im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet, und einer Gegenpartei, für die der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dies nicht getan haben ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit dem Nutzer, zu deren Ausführung der Nutzer Dritte einbeziehen muss.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auch für die Mitarbeiter des Nutzers und sein Management verfasst.
4. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Der Benutzer und die Gegenpartei werden dann eine Konsultation aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
6. Bei Unsicherheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss die Erläuterung „im Sinne“ dieser Bestimmungen erfolgen.
7. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
8. Wenn der Benutzer nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die darin enthaltenen Bestimmungen nicht gelten oder dass der Benutzer das Recht verliert, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen andere Fälle. .

Artikel 2 Kostenvoranschläge und Angebote

1 Alle Kostenvoranschläge und Angebote des Nutzers sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist festgelegt. Ein Angebot oder Angebot erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder Angebot bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.
2 Der Nutzer kann nicht an seinen Angeboten oder Angeboten festgehalten werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise verstehen kann, dass die Angebote oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.
3 Die in einem Angebot oder Angebot angegebenen Preise beinhalten die Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben sowie alle im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Kosten, einschließlich Reise-, Übernachtungs- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
4 Weicht die Annahme (auch in geringfügigen Punkten) von dem im Angebot oder Angebot enthaltenen Angebot ab, ist der Nutzer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Nutzer gibt etwas anderes an.
5 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Benutzer nicht, einen Teil des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

Artikel 3 Vertragslaufzeit; Lieferbedingungen, Durchführung und Änderung des Vertrages; Preisanstieg

1. Der Vertrag zwischen dem Benutzer und der Gegenpartei wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern die Art des Vertrags nichts anderes vorschreibt oder die Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
2. Wenn für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, handelt es sich niemals um eine strenge Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss die Gegenpartei den Benutzer daher schriftlich in Verzug setzen. Dem Nutzer ist eine angemessene Frist zur Durchführung des Vertrages einzuräumen.
3. Der Benutzer hat das Recht, bestimmte Aktivitäten von Dritten ausführen zu lassen.
4. Der Benutzer ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
5. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Benutzer die Ausführung der Teile aussetzen, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat
6. Wenn der Benutzer Informationen von der Gegenpartei für die Durchführung des Vertrags benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem die Gegenpartei dem Benutzer korrekte und vollständige Informationen zur Verfügung gestellt hat.
7. Wenn sich während der Durchführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist, ihn zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache ändern. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt der Vereinbarung, sei es auf Wunsch oder Anweisung der Gegenpartei, der zuständigen Behörden usw., geändert wird und die Vereinbarung infolgedessen in qualitativer und / oder quantitativer Hinsicht geändert wird, dies kann Auswirkungen auf das haben, was ursprünglich vereinbart wurde. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Der Benutzer wird so weit wie möglich im Voraus ein Preisangebot machen. Aufgrund einer Vertragsänderung kann sich die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Die Gegenpartei akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.
8. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich einer Ergänzung, ist der Benutzer berechtigt, ihn erst umzusetzen, nachdem die Genehmigung durch die autorisierte Person innerhalb des Benutzers erteilt wurde und die Gegenpartei dem Preis und anderen Bedingungen für die Umsetzung zugestimmt hat. einschließlich des Zeitpunkts, der zu diesem Zeitpunkt zu bestimmen ist, zu dem es umgesetzt wird. Die Nichtausführung oder nicht sofortige Ausführung der geänderten Vereinbarung stellt ebenfalls keine Vertragsverletzung seitens des Benutzers dar und ist kein Grund für die Gegenpartei, die Vereinbarung zu kündigen.9. Ohne in Verzug zu geraten, kann der Benutzer einen Antrag auf Vertragsänderung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, beispielsweise für die auszuführenden Arbeiten oder die in diesem Zusammenhang zu liefernden Waren.
10. Wenn die Gegenpartei mit der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Benutzer in Verzug gerät, haftet die Gegenpartei für alle Schäden (einschließlich Kosten), die dem Benutzer direkt oder indirekt dadurch entstehen .
11. Vereinbart der Nutzer bei Vertragsschluss einen bestimmten Preis, ist der Nutzer dennoch berechtigt, den Preis unter den folgenden Umständen zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde.
– wenn die Preiserhöhung das Ergebnis einer Vertragsänderung ist;
– wenn die Preiserhöhung aus einer Befugnis des Benutzers oder einer gesetzlichen Verpflichtung des Benutzers resultiert;
– In anderen Fällen unter der Bedingung, dass die Gegenpartei, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, berechtigt ist, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn die Preiserhöhung 10 % übersteigt und innerhalb von drei Monaten danach erfolgt Vertragsabschluss, es sei denn, der Benutzer ist dann noch bereit, den Vertrag auf der Grundlage dessen zu erfüllen, was ursprünglich vereinbart wurde, oder wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgen wird.

Artikel 4 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrags

1. Der Benutzer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:
– die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
– dem Benutzer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
– die Gegenpartei bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder nicht ausreicht;
– Wenn der Benutzer aufgrund der Verzögerung seitens der Gegenpartei nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen einzuhalten, ist der Benutzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
– wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung der Vereinbarung unmöglich machen oder eine unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung vernünftigerweise nicht vom Benutzer verlangt werden kann.
2. Wenn die Auflösung der Gegenpartei zuzurechnen ist, hat der Benutzer Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die direkt und indirekt entstehen.

3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen des Benutzers gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar. Wenn der Benutzer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.
4. Wenn der Benutzer aus den in diesem Artikel genannten Gründen zur Aussetzung oder Auflösung übergeht, ist er in keiner Weise verpflichtet, Schadensersatz und Kosten, die sich daraus in irgendeiner Weise ergeben, oder Entschädigung zu zahlen, während die Gegenpartei auf Rechnung ist wegen Nichterfüllung Schadensersatz oder Schadensersatz verlangt wird.
5. Wird der Vertrag vorzeitig durch den Benutzer gekündigt, wird der Benutzer in Absprache mit der Gegenpartei die Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten an Dritte veranlassen. Es sei denn, die Stornierung ist der Gegenpartei zuzurechnen. Sofern die vorzeitige Beendigung nicht dem Benutzer zuzurechnen ist, werden die Kosten für die Übertragung der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Der Benutzer wird die Gegenpartei so weit wie möglich im Voraus über die Höhe dieser Kosten informieren. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der vom Benutzer festgelegten Frist zu bezahlen, sofern der Benutzer nichts anderes angibt.
6. Im Falle einer Liquidation, (Antrag auf) Zahlungseinstellung oder Konkurs, einer Pfändung - falls und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wurde - auf Kosten der Gegenpartei, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands infolgedessen die Gegenpartei nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann, steht es dem Benutzer frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass er seinerseits zu einer Entschädigung oder Entschädigung verpflichtet ist . In diesem Fall sind die Forderungen des Benutzers gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.7. Wenn die Gegenpartei eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die bestellten oder dafür vorbereiteten Artikel, zuzüglich etwaiger Liefer-, Entfernungs- und Lieferkosten davon und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit, vollständig in Rechnung gestellt an die andere Partei gebracht werden.

Artikel 5 Höhere Gewalt

1. Der Benutzer ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, wenn er daran aufgrund eines Umstands gehindert ist, der nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und der kraft Gesetzes nicht zu seinen Lasten geht, ein Rechtsgrund handeln oder allgemein akzeptierte Ansichten. kommt.
2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter höherer Gewalt, zusätzlich zu dem, was in dieser Hinsicht unter Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die der Benutzer keinen Einfluss ausüben kann, aber als a infolgedessen der Benutzer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Benutzer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem der Benutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
3. Der Benutzer kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei Schadensersatz leisten zu müssen.
4. Wenn der Benutzer zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder in der Lage sein wird, sie zu erfüllen, und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen unabhängigen Wert hat, ist der Benutzer berechtigt Teil separat in Rechnung gestellt. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es eine separate Vereinbarung.

Artikel 6 Zahlungs- und Inkassokosten

1. Die Zahlung muss immer vor der Lieferung auf eine vom Benutzer anzugebende Weise in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern der Benutzer nichts anderes schriftlich angegeben hat.
2. Wenn die Gegenpartei eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, gerät die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Die Gegenpartei schuldet dann Zinsen. Beim Verbraucherkauf entsprechen die Zinsen den gesetzlichen Zinsen. In anderen Fällen schuldet die Gegenpartei Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in diesem Fall sind die gesetzlichen Zinsen fällig. Die Zinsen auf den fälligen und zahlbaren Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Gegenpartei in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten fälligen Betrags.
3. Der Benutzer hat das Recht, die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen zunächst zur Minderung der Kosten, dann zur Minderung der fälligen Zinsen und schließlich zur Minderung der Hauptsumme und der aufgelaufenen Zinsen zu verlangen.
4. Der Benutzer kann, ohne in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn die Gegenpartei eine andere Reihenfolge für die Zuweisung der Zahlung bestimmt. Der Benutzer kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn die aufgelaufenen und aufgelaufenen Zinsen und Inkassokosten nicht ebenfalls bezahlt werden.
5. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

6. Wenn die Gegenpartei in Verzug ist oder mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist, trägt die Gegenpartei alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Erlangung einer Zahlung entstehen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der damaligen niederländischen Inkassopraxis berechnet, derzeit die Berechnungsmethode nach Rapport Voorwerk II. Wenn dem Benutzer jedoch höhere Inkassokosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, können die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden. Alle entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls von der Gegenpartei erstattet. Die Gegenpartei schuldet auch Zinsen auf die fälligen Inkassokosten.

Artikel 7 Eigentumsvorbehalt

1. Alle vom Benutzer im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum des Benutzers, bis die Gegenpartei alle Verpflichtungen aus dem/den mit dem Benutzer geschlossenen Vertrag(en) ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Vom Verwender gelieferte Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 fallen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
3. Die Gegenpartei muss immer alles tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte des Benutzers zu schützen.
4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, den Benutzer unverzüglich darüber zu informieren.

5. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und dem Benutzer auf erstes Verlangen die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme auszuhändigen. Im Falle einer möglichen Zahlung aus der Versicherung hat der Nutzer Anspruch auf diese Zahlungen. Soweit erforderlich, verpflichtet sich die Gegenpartei gegenüber dem Benutzer im Voraus, bei allem, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert (erscheint) zusammenzuarbeiten.
6. Für den Fall, dass der Benutzer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt die Gegenpartei dem Benutzer und den vom Benutzer zu benennenden Dritten im Voraus die uneingeschränkte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich der Benutzer befindet Eigentum befindet und diese Waren zurückzunehmen.

Artikel 8 Garantien, Forschung und Reklamationen

1. Die vom Benutzer zu liefernden Waren erfüllen die üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise festgelegt werden können und für die sie bei normaler Verwendung in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel erwähnte Garantie gilt für Artikel, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss die Gegenpartei prüfen, ob ihre Verwendung für die Verwendung dort geeignet ist und ob sie die für sie festgelegten Bedingungen erfüllen. In diesem Fall kann der Benutzer andere Gewährleistungs- und andere Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Waren oder auszuführenden Arbeiten festlegen.
2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Lieferung, sofern nicht die Art der gelieferten Ware etwas anderes vorschreibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Wenn sich die vom Benutzer gewährte Garantie auf einen Artikel bezieht, der von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die Garantie des Herstellers des Artikels beschränkt, sofern nicht anders angegeben. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, der Gegenpartei in Rechnung gestellt.

3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung oder Verwendung nach Ablauf des Verfallsdatums, falsche Lagerung oder Wartung durch die Gegenpartei und/oder durch Dritte entstanden ist oder daraus resultiert , ohne schriftliche Zustimmung des Benutzers, der Gegenpartei oder Dritter Änderungen am Artikel vorgenommen oder versucht haben, andere Artikel daran angebracht wurden, die nicht angebracht werden müssen, oder wenn diese verarbeitet oder verarbeitet wurden a anders als vorgeschrieben. Die Gegenpartei hat auch keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wird oder darauf zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Benutzers liegen, einschließlich Wetterbedingungen (wie, aber nicht beschränkt auf, extreme Regenfälle oder Temperaturen) und so weiter.
4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort zu prüfen oder prüfen zu lassen, sobald ihr die Ware zur Verfügung gestellt oder die entsprechenden Arbeiten durchgeführt wurden. Dabei sollte die Gegenpartei prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Ware der Vereinbarung entspricht und die Anforderungen erfüllt, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Etwaige Mängel sind dem Nutzer innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung schriftlich zu melden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Nutzer angemessen reagieren kann. Die Gegenpartei muss dem Benutzer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
5. Wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, setzt dies ihre Zahlungsverpflichtung nicht aus. In diesem Fall bleibt die Gegenpartei auch verpflichtet, die ansonsten bestellten Waren zu kaufen und zu bezahlen, es sei denn, sie haben keinen eigenständigen Wert.
6. Wird ein Mangel später gemeldet, hat die Gegenpartei keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz, es sei denn, dass sich aus der Natur des Falls oder den sonstigen Umständen des Falls eine längere Frist ergibt.
7. Wenn festgestellt wird, dass ein Artikel mangelhaft ist und diesbezüglich rechtzeitig reklamiert wurde, wird der Benutzer die Gegenpartei innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt oder Rücksendung über den mangelhaften Artikel informieren nicht vernünftigerweise möglich ist, schriftlich über den Mangel nach Wahl der Gegenpartei, des Benutzers, zu ersetzen oder seine Reparatur zu veranlassen oder der Gegenpartei eine Ersatzentschädigung dafür zu zahlen. Im Falle eines Ersatzes ist die Gegenpartei verpflichtet, die ersetzte Sache an den Benutzer zurückzugeben und das Eigentum daran auf den Benutzer zu übertragen, sofern der Benutzer nichts anderes angibt.8. Wenn festgestellt wird, dass eine Beschwerde unbegründet ist, werden die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der dem Benutzer dadurch entstandenen Recherchekosten, vollständig von der Gegenpartei getragen.
9. Geringfügige, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe, Gewicht usw. begründen keinen Reklamationsgrund. (Unterschiede in der Dicke der Häute)

Artikel 9 Widerrufs-, Umtausch- und Rückgaberecht

1. Der Nutzer hat das Recht, die Bestellung bis zu 14 Werktage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Dem Nutzer wird der Betrag des Artikels einschließlich etwaiger gezahlter Versandkosten und Bankgebühren gutgeschrieben. Die Kosten einer Rücksendung gehen immer zu Lasten des Benutzers (gesetzlich ab 13.06.2014), außer im Fall von Garantiebedingungen oder falscher Lieferung durch Janskes/Liebo. Wenn der Benutzer vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird das Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und, wenn vernünftigerweise möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung an Lierbo zurückgesandt. Um dieses Recht auszuüben, kann sich der Benutzer an info@janskes.nl wenden.

2. Entspricht der Artikel nicht den Erwartungen, muss dies dem Nutzer innerhalb von 14 Tagen per E-Mail mitgeteilt werden. Nach dem Datum der Registrierung haben Sie weitere 14 Tage Zeit, um das Produkt zurückzusenden Unregistrierte Rücksendungen können von Janskes/Liebo abgelehnt werden. Der Artikel muss in gutem Zustand, unbenutzt und mit allen zugehörigen Etiketten zurückgegeben werden. Das Transportrisiko sowie die Transportkosten trägt jederzeit die Gegenpartei. Janskes/Liebo stellt fest, ob das zurückgegebene Produkt in gutem Zustand ist und zahlt den Kaufbetrag, einschließlich Versandkosten und etwaiger Zahlungskosten, nach Erhalt der Rücksendung innerhalb von 14 Stunden auf das Bank-/Girokonto der Gegenpartei.
3. Wenn der Artikel hinsichtlich Größe oder Modell gegen einen anderen Artikel ausgetauscht werden muss, muss dies dem Benutzer innerhalb von 14 Tagen per E-Mail mit der Bitte mitgeteilt werden, den Artikel gegen den besagten Artikel auszutauschen. Nach dem Datum der Registrierung haben Sie weitere 14 Tage Zeit, um das Produkt zurückzugeben. Die umzutauschenden Artikel müssen ungetragen, ordnungsgemäß verpackt und in gutem Zustand mit allen dazugehörigen Etiketten zurückgesendet werden. Das Transportrisiko sowie die Transportkosten trägt jederzeit die Gegenpartei. Alle zusätzlichen Kosten (Aufpreis) müssen von der Gegenpartei im Voraus bezahlt werden, bevor der neue Austauschartikel zurückgegeben wird. Etwaige Gutschriften werden innerhalb von 14 Werktagen an die Bank-/Gironummer der Gegenpartei zurückgebucht. Die Kosten für 1 x Rücksendung gehen zu Lasten von Janskes/Liebo.

Artikel 10 Haftung

1. Sollte der Nutzer haftbar sein, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung Geregelte beschränkt.
2. Der Benutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Benutzer sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen verlassen hat, die von oder im Namen der Gegenpartei bereitgestellt wurden.
3. Der Benutzer haftet nur für direkte Schäden.
4. Unter direkten Schäden wird ausschließlich verstanden:
– die angemessenen Kosten zur Feststellung von Schadensursache und -umfang, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
– alle angemessenen Kosten, die entstehen, um die mangelhafte Leistung des Benutzers vertragsgemäß zu machen, soweit diese dem Benutzer zuzurechnen sind;
– angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

5. Der Benutzer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäfts- oder sonstiger Stagnation. Bei Verbraucherkäufen geht diese Einschränkung nicht über das hinaus, was nach Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist.
6. Sollte der Verwender für Schäden haftbar sein, so ist die Haftung des Verwenders maximal auf den Rechnungswert der Bestellung oder zumindest auf den Teil der Bestellung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
7. Die Haftung des Benutzers ist in jedem Fall immer auf die Höhe der Zahlung seines Versicherers, falls zutreffend, beschränkt.
8. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Benutzers oder seiner leitenden Angestellten beruht.
9. Der Benutzer haftet nicht für Verlust/Beschädigung/Diebstahl während des Transports oder andere daraus resultierende Kosten. Die Gegenpartei hat die Wahl, ob sie den Verbraucherkauf bei einem Spediteur ihrer Wahl versichert oder nicht. Bei Verlust/Beschädigung/Diebstahl während des Transports kann die Gegenpartei den Benutzer niemals für den erlittenen Schaden haftbar machen. Reklamationen bezüglich Transportschäden/-verlusten müssen von der Gegenpartei bei dem entsprechenden Spediteur hinterlegt werden. Der Benutzer ist hieran nicht beteiligt.

Artikel 11 Verjährungsfrist

1. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwendungen gegen den Nutzer und die vom Nutzer an der Vertragserfüllung beteiligten Dritten ein Jahr.
2. Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Rechtsansprüche und Verteidigungen aufgrund von Tatsachen, die die Behauptung begründen würden, dass der gelieferte Gegenstand nicht vertragsgemäß ist. Solche Ansprüche und Einreden erlöschen zwei Jahre, nachdem die Gegenpartei den Benutzer über diese Nichtkonformität informiert hat.

Artikel 12 Gefahrenübergang

1. Das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Wertminderung geht in dem Moment auf die Gegenpartei über, in dem die Waren unter die Kontrolle der Gegenpartei gebracht werden.

Artikel 13 Vrijwaring
1. De Wederpartij vrijwaart Gebruiker voor eventuele aanspraken van derden, die in verband met de uitvoering van de overeenkomst schade lijden en waarvan de oorzaak aan andere dan aan Gebruiker toerekenbaar is.
2. Indien Gebruiker uit dien hoofde door derden mocht worden aangesproken, dan is de Wederpartij gehouden Gebruiker zowel buiten als in rechte bij te staan en onverwijld al hetgeen te doen dat van hem in dat geval verwacht mag worden. Mocht de Wederpartij in gebreke blijven in het nemen van adequate maatregelen, dan is Gebruiker, zonder ingebrekestelling, gerechtigd zelf daartoe over te gaan. Alle kosten en schade aan de zijde van Gebruiker en derden daardoor ontstaan, komen integraal voor rekening en risico van de Wederpartij.

Artikel 14 Geistiges Eigentum

1. Der Nutzer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums zustehen. Der Benutzer hat das Recht, die durch die Ausführung eines Vertrags gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine streng vertraulichen Informationen der Gegenpartei an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Alle Rechtsbeziehungen, an denen der Benutzer beteiligt ist, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Die Parteien werden die Gerichte erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.
3. Wir empfehlen, dass Sie uns zuerst alle Beschwerden über info@liebo.nl melden. Ab dem 15. Februar 2016 ist es auch für Verbraucher in der EU möglich, Beschwerden über die ODR-Plattform der Europäischen Kommission einzureichen. Diese OS-Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/odr . Sofern Ihre Beschwerde noch nicht anderweitig bearbeitet wird, steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einzureichen.

Artikel 16 Ort und Änderung der Bedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer in Eindhoven hinterlegt.
2. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte bzw. zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit dem Nutzer geltende Fassung.
3. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer maßgeblich für deren Auslegung.

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